Gibt es wirklich unabhängige Patientenberatung?

Viele Krankenkassen haben große rechtliche Bedenken, wenn ihre Mitglieder eine individuelle Beratung von ihnen erbitten. Sehr wohl verfügen sie über eine Flut fertiger, allgemeiner, zuweilen aktualisierter Hochglanzbroschüren, die zum Beispiel den Sinn und Zweck bestimmter regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen anpreisen.

Selbstverständlich beschränkt sich hier jegliche Beratung auf jene Maßnahmen, die die Kassen dann auch übernehmen. Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, kann ein Lied davon singen, was im Leistungskatalog in den letzten Jahren alles gekürzt oder ganz gestrichen wurde, immer unter der Prämisse, dass die Kassen sparen müssen.

Schaut man sich an, wie viel Geld gesetzlich Versicherte jedes Jahr ihrer GKV in den Rachen werfen müssen, Tendenz immer weiter steigend, kommt zurecht die Frage auf, was die eigentlich mit dem vielen schönen Geld machen. Ich bin sicher, dass jeder Leser damit anders wirtschaften würde.

Für gut bewährte alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder die klassische Naturheilkunde wird jedenfalls kein Geld ausgegeben, sehr wohl aber für manchmal sehr teure Maßnahmen, die in den Gesundheitsministerien nach intensiven Kontakten mit der Pharma-Lobby festgezurrt wurden.

Aber schauen wir doch mal, was es da neben der sogenannten Beratung durch die GKV noch gibt:

Auf der Webseite der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland | UPD“ (https://www.patientenberatung.de/de/) prangt über der kostenlosen Rufnummer 0800 011 77 22 in großen Lettern das Versprechen: „Wir beraten und informieren alle Menschen zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen“.

Als Paradebeispiele werden sogleich genannt:

  • Ablehnung eines Antrages auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Fragen zum Krankengeld
  • Informationen über Medikamente und Operationen
  • Die Suche nach einem geeigneten Arzt beziehungsweise Klinik

Das alles sei kostenfrei, verständlich, unabhängig und qualitätsgesichert, handelt es sich doch bei der UPD um eine gemeinnützige Einrichtung. Überdies könne die vertrauliche Beratung auch anonym stattfinden, wenn dies gewünscht ist.

Auf dem Feld der Arzneimittel und pharmazeutischen Beratung geht es vorrangig um die Dosierung, Wirkung und Nebenwirkung von Arzneimitteln, die vom Arzt per Rezept verschrieben wurden. Dabei können auch Fragen zur Arzneimittelhaftung, zu den Zuzahlungen und zur Kostenübernahme beantwortet werden.

Wer seine Laborbefunde oder den Arztbrief nicht versteht, ist bei der UPD in der Tat gut aufgehoben. Allerdings werden vorliegende Befunde grundsätzlich nicht kritisch infrage gestellt, ganz nach dem alten Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Damit kommen wir auch schon zu dem großen Thema Behandlungsfehler.

Einem Arzt oder Krankenhaus einen Behandlungsfehler nachzuweisen, ist für den normalen Patienten fast unmöglich. Sehr wohl gibt es inzwischen eine Liste geradezu typischer Behandlungsfehler, bei denen eine gewisse Chance besteht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zu diesem Zweck wurde bei UPD extra ein Rechtsteam eingerichtet, das sich zwar um Hilfestellung bemüht, aber darauf festlegen, dass in Ihrem Fall tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, wird sich keiner der Mitarbeiter.

Bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass zu gut gemeinte Früherkennungsuntersuchungen zu Überdiagnosen und Übertherapie führen können. Nicht jede Darmkrebsvorsorgemaßnahme erweist sich als Segen für den Patienten.

Wenn ein Antrag auf ein Hilfsmittel wie Rollstuhl, Hör- oder Sehhilfe von der Krankenkasse abgelehnt wird, was typischerweise auch oft genug bei Physio- oder Ergotherapie passiert, sollten Sie auf jeden Fall versuchen, den Service der UPD in Anspruch zu nehmen.

Kommen wir nun zu dem Dauerbrennerthema Impfung. Die UPD hält sich bei ihren Beratungsleistungen strikt an die aktuellen Impfempfehlungen durch die Ständige Impfkommission des RKI. Darüber hinaus können Sie sich hier über die aktuellen Impfbestimmungen informieren, die Sie bei Auslandsreisen beachten sollten oder sogar müssen.

Bei den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die der Patient als Selbstzahler in Anspruch nehmen kann, steht sehr oft die Frage im Raum, warum denn eine bestimmte Leistung partout nicht von der GKV bezahlt wird. Auch darüber klärt die UPD auf. In diesem Zusammenhang tauchen immer wieder diese Fragen auf:

  • Warum übernimmt die GKV für eine bestimmte Untersuchung die Kosten nicht?
  • Welche Zuzahlungen müssen geleistet werden und warum?
  • Wie kann man bei Unzufriedenheit die Krankenkasse wechseln und besteht überhaupt eine Chance, eine patientenfreundliche GKV zu finden?
  • Welche Krankenversicherung ist für Studenten empfehlenswert?

Bei einem Ablehnungsbescheid lohnt es sich oft, einen Widerspruch einzulegen oder sogar eine Klage dagegen anzustreben. Manchmal reagieren die Krankenkassen darauf mit der Aufforderung, den Widerspruch zurückzunehmen. Auch dazu bezieht die UPD allgemein Stellung.

Beim Krankengeld bestehen viele Verunsicherungen

Meistens geht es dabei um die folgenden Fragen:

  • Wann hat wer einen Anspruch darauf?
  • Welche Unterlagen sind dafür an welcher Stelle einzureichen?
  • Wie wird die Höhe des Anspruchs bestimmt?
  • Wie ist die Höchstdauer des Bezugs von Krankengeld geregelt?
  • Unter welchen Umständen werden die Zahlungen eingestellt?
  • Muss jeder der Aufforderung zu Reha-Maßnahmen nachkommen?

Pflege ist immer eine Herausforderung

Wer selbst Pflege braucht oder einen pflegebedürftigen Angehörigen hat, ist in der Regel damit überfordert, wenn er sich in diesem Zuge auch noch um komplexe rechtliche Fragen kümmern muss. Daher bemüht sich die UPD darum, Betroffene bei der Pflegebegutachtung, die den so wichtigen Pflegegrad festlegt, eine Hilfestellung in die Hand zu geben. Dazu gehört die Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegeld oder der Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst. Überdies stehen dem pflegenden Angehörigen Fortbildungen und hin und wieder eine Auszeit zu. Erstere beziehen sich zum Beispiel auf die Themen:

  • Ernährung
  • Mobilisation
  • Versorgung chronischer Wunden
  • Vorbeugung beziehungsweise Behandlung von Druckgeschwüren
  • Sicherheit im Haushalt, zum Beispiel Verhinderung von Stürzen

Die Voraussetzungen zur Bewilligung einer Psychotherapie sind für die Patienten zuweilen unüberschaubar. Das gilt gerade auch beim Wunsch, den Therapeuten zu wechseln. Zudem zeigt die UPD Wege auf, wie die zum Teil sehr langen Wartezeiten verkürzt werden können.

Die UPD erteilt aber grundsätzlich keine Therapieempfehlungen und kann schon gar nicht als „Zweitmeinung“ herangezogen werden.

Vorsorgedokumente und Betreuungsrecht

Gibt es in Ihrem familiären Umfeld eine Vertrauensperson, die in einem Notfall gegebenenfalls eine medizinische Entscheidung für Sie treffen könnte? Fragen dieser Art werden ausführlich in der Patientenverfügung behandelt. Die UPD hilft Ihnen in allen Fragen der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Für die Vorbereitung und Durchführung einer Reha-Maßnahme oder Mutter-/Vater-Kind-Kur bedarf es für die Antragstellung einiger Unterlagen. Auch ist es nicht jedem klar, wer dafür der zuständige Kostenträger ist. Hinzu kommt noch der Wirrwarr um Wunsch- und Wahlrechte sowie Zuzahlungen. In all diesen Fragen kann die Beratung durch die UPD sehr wertvoll sein.

Last, but not least müssen wir noch über Zahnbehandlungen reden. Hierbei geht es um die verschiedenen Behandlungsverfahren, die in Ihrem Fall infrage kommen. Gerade das Thema Implantate und deren Finanzierung wird von den Patienten immer wieder gezielt angesprochen. Dazu können Heil- und Kostenpläne aufgestellt werden. Nicht zuletzt sind auch Behandlungsfehler durch den Zahnarzt immer wieder ein Thema, bei dem es unter anderem um Fragen der Gewährleistung von Zahnersatz geht.

 

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